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   OLG Stuttgart, 05.07.2011 - 8 W 229/11   

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https://dejure.org/2011,6484
OLG Stuttgart, 05.07.2011 - 8 W 229/11 (https://dejure.org/2011,6484)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.07.2011 - 8 W 229/11 (https://dejure.org/2011,6484)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 8 W 229/11 (https://dejure.org/2011,6484)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Begründung von Teileigentum an einer Tiefgarage/Eintragung im Grundbuch

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 94, 95, 912; WEG §§ 1, 3
    Überbau unterhalb eines Grundstücks durch eine Tiefgarage und Begründung von Teileigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Begründung von Teileigentum an einer Tiefgarage durch Eintragung im Grundbuch im Falle des Liegens des größten Teils der Tiefgarage auf dem Nachbargrundstück; Vollzugshindernis für die Eintragung einer Aufteilung gem. § 3 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Eintragung der Aufteilung in Teileigentum bei überbautem Nachbargrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 94; BGB § 95; BGB § 912; WEG § 1; WEG § 3
    Begründung von Teileigentum an einer Tiefgarage; Eintragung im Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begründung von Teileigentum an einer Tiefgarage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur Zufahrt auf eigenem Grundstück: Ist auf fremden Boden erbaute Tiefgarage dennoch teilbar? (IMR 2011, 428)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 285
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.02.1974 - V ZR 103/73

    Eigentumsverhältnisse nach rechtmäßigem Überbau

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2011 - 8 W 229/11
    Dabei hat der BGH bereits am 22. Februar 1974, Az. V ZR 103/73, veröff.

    in BGHZ 62, 141 = NJW 1974, 794 = WM 1974, 540, entschieden, dass bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze im Einverständnis mit dem Grundstücksnachbarn (rechtmäßiger Überbau) für die Eigentumsverhältnisse am überbauten Gebäudeteil die gleichen Grundsätze maßgebend sind, die nach §§ 912 ff BGB im Falle des entschuldigten rechtswidrigen Überbaus gelten.

  • OLG Hamm, 28.11.1983 - 15 W 172/83

    Bildung von Wohnungseigentum bei vorhandenemGrenzüberbau

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2011 - 8 W 229/11
    Wurde die Grunddienstbarkeit vor Baubeginn - wie hier - eingeräumt, so bewirkt sie nach § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass der übergebaute Gebäudeteil - vorliegend die Tiefgarage - Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks ist und er wesentlicher Bestandteil des Gesamtgebäudes bleibt, auch wenn die Sondereigentumseinheiten nicht auf dem Stammgrundstück, sondern allein auf dem Nachbargrundstück gelegen sind (Rapp in Staudinger, BGB/WEG, 13. Bearb. 2005, § 1 WEG Rn. 29-30; Bassenge in Palandt, a.a.O., § 1 WEG Rn. 7; Bärmann/Pick, WEG, § 1 WEG Rn. 9; Hügel in Beck'scher Online Kommentar BGB, Hrsg. Bamberger/Roth, Stand 1. März 2011, Edition 19, § 1 WEG Rn. 14; Fritzsche in Beck'scher Online Kommentar BGB, a.a.O., § 912 BGB Rn. 23 und 27, § 94 Rn. 13; Säcker in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl. 2009, § 912 BGB Rn. 44; OLG Hamm Rpfleger 1984, 98 und 266; OLG Stuttgart/Senat Rpfleger 1982, 375; BGH NJW 2002, 54, und BGH VIZ 2004, 130, - beim Eigengrenzüberbau; je m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2003 - V ZR 96/03

    Eigentum an von der Grundstücksgrenze durchschnittenen Gebäuden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2011 - 8 W 229/11
    Wurde die Grunddienstbarkeit vor Baubeginn - wie hier - eingeräumt, so bewirkt sie nach § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass der übergebaute Gebäudeteil - vorliegend die Tiefgarage - Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks ist und er wesentlicher Bestandteil des Gesamtgebäudes bleibt, auch wenn die Sondereigentumseinheiten nicht auf dem Stammgrundstück, sondern allein auf dem Nachbargrundstück gelegen sind (Rapp in Staudinger, BGB/WEG, 13. Bearb. 2005, § 1 WEG Rn. 29-30; Bassenge in Palandt, a.a.O., § 1 WEG Rn. 7; Bärmann/Pick, WEG, § 1 WEG Rn. 9; Hügel in Beck'scher Online Kommentar BGB, Hrsg. Bamberger/Roth, Stand 1. März 2011, Edition 19, § 1 WEG Rn. 14; Fritzsche in Beck'scher Online Kommentar BGB, a.a.O., § 912 BGB Rn. 23 und 27, § 94 Rn. 13; Säcker in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl. 2009, § 912 BGB Rn. 44; OLG Hamm Rpfleger 1984, 98 und 266; OLG Stuttgart/Senat Rpfleger 1982, 375; BGH NJW 2002, 54, und BGH VIZ 2004, 130, - beim Eigengrenzüberbau; je m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines in einem Nachbarstreit befangenen Grundstücks;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2011 - 8 W 229/11
    Zur Beantwortung der weiteren Frage, ob ein einheitliches Gebäude und damit ein Überbau oder selbstständige Gebäude vorliegen, kommt es neben der körperlichen bautechnischen Beschaffenheit gleichermaßen auf die funktionale Einheit an (BGH NJW-RR 1989, 1039; BGH NJW 2008, 1810; je m.w.N.).
  • BGH, 02.06.1989 - V ZR 167/88

    Begriff der Gebäudeeinheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2011 - 8 W 229/11
    Zur Beantwortung der weiteren Frage, ob ein einheitliches Gebäude und damit ein Überbau oder selbstständige Gebäude vorliegen, kommt es neben der körperlichen bautechnischen Beschaffenheit gleichermaßen auf die funktionale Einheit an (BGH NJW-RR 1989, 1039; BGH NJW 2008, 1810; je m.w.N.).
  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88

    Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2011 - 8 W 229/11
    Indizien für die maßgeblichen Absichten des Erbauers können dabei bestimmte objektive Gegebenheiten sein, z.B. die wirtschaftliche Interessenlage, die Zweckbeziehung des überbauten Gebäudes und die räumliche Erschließung durch einen Zugang (BGH NJW 1990, 1791).
  • BGH, 12.10.2001 - V ZR 268/00

    Übertragung eines übergebauten Gebäudeteils bei Veräußerung des darunter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.2011 - 8 W 229/11
    Wurde die Grunddienstbarkeit vor Baubeginn - wie hier - eingeräumt, so bewirkt sie nach § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass der übergebaute Gebäudeteil - vorliegend die Tiefgarage - Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks ist und er wesentlicher Bestandteil des Gesamtgebäudes bleibt, auch wenn die Sondereigentumseinheiten nicht auf dem Stammgrundstück, sondern allein auf dem Nachbargrundstück gelegen sind (Rapp in Staudinger, BGB/WEG, 13. Bearb. 2005, § 1 WEG Rn. 29-30; Bassenge in Palandt, a.a.O., § 1 WEG Rn. 7; Bärmann/Pick, WEG, § 1 WEG Rn. 9; Hügel in Beck'scher Online Kommentar BGB, Hrsg. Bamberger/Roth, Stand 1. März 2011, Edition 19, § 1 WEG Rn. 14; Fritzsche in Beck'scher Online Kommentar BGB, a.a.O., § 912 BGB Rn. 23 und 27, § 94 Rn. 13; Säcker in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl. 2009, § 912 BGB Rn. 44; OLG Hamm Rpfleger 1984, 98 und 266; OLG Stuttgart/Senat Rpfleger 1982, 375; BGH NJW 2002, 54, und BGH VIZ 2004, 130, - beim Eigengrenzüberbau; je m.w.N.).
  • BGH, 15.06.2023 - V ZB 12/22

    Maßgeblichkeit der Verkehrsanschauung für die Beurteilung der Einheitlichkeit von

    Denn auch dann betrifft die Teilung gemäß § 1 Abs. 4 WEG nur ein Grundstück (vgl. OLG Stuttgart, ZWE 2011, 410, 411; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 2817; Zimmer in Jennißen, WEG, 7. Aufl., § 1 Rn. 30; NK-BGB/Heinemann, 5. Aufl., § 1 WEG Rn. 5).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11

    Bauträgervertrag: Eigentumserwerb eines über die Grenze gebauten

    Der durch die vorherige Eintragung einer Grunddienstbarkeit abgesicherte Überbau fällt daher als rechtmäßiger, anfänglich gestatteter Überbau in das Eigentum des Eigentümers des Stammgrundstücks als dessen wesentlicher Bestandteil (§§ 94 Abs. 1 S. 1, 95 Abs. 1 S. 2 BGB; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.07.2011, Az. 8 W 229/11, juris Rn. 18).

    § 912 BGB kommt auch auf Grundstücke zur Anwendung, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind oder werden (vgl. BGH NJW 2008, 3122 juris RN 1 und 7; 8. Zivilsenat des OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.07.2011, Az. 8 W 229/11, juris RN 17; KG ZMR 2000, 331, juris RN 8).

    Der Anwendung des § 912 BGB auf Wohnungseigentum stehen die vom 8. Zivilsenat des OLG Stuttgart geäußerten Bedenken (OLG Stuttgart DNotZ 1983, 444, jedoch überholt durch 8. Zivilsenat des OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.07.2011, Az. 8 W 229/11) jedenfalls dann nicht entgegen, wenn wie hier der Überbau aus dem Aufteilungsplan ersichtlich ist.

  • OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20

    Eintragung der Bildung von Teileigentum

    Wurde die Grunddienstbarkeit vor Baubeginn eingeräumt, so bewirkt sie nach § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass der übergebaute Gebäudeteil Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks ist und er wesentlicher Bestandteil des Gesamtgebäudes bleibt, auch wenn Gebäudeteile nicht auf dem Stammgrundstück, sondern allein auf dem Nachbargrundstück gelegen sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.07.2011, 8 W 229/11, Rn. 18 m.w.N.; ders. Beschluss vom 19.12.2011, 10 U 63/11, Rn. 40; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.10.2012, 14 Wx 7/11, Rn. 9 - alle juris).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2020 - 20 W 296/19

    Grundbuch: Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit

    Wurde die Grunddienstbarkeit vor Baubeginn eingeräumt, so bewirkt sie nach § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass der übergebaute Gebäudeteil Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks ist und er wesentlicher Bestandteil des Gesamtgebäudes bleibt, auch wenn Gebäudeteile nicht auf dem Stammgrundstück, sondern allein auf dem Nachbargrundstück gelegen sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.07.2011, 8 W 229/11, Rn. 18 m.w.N.).
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